Bevor Sie anfangen

Was beantrage ich eigentlich?

Umgangssprachlich heißt es oft: „Ich beantrage einen Behindertenausweis.“ Rechtlich wird zuerst geprüft, ob eine Behinderung vorliegt, wie hoch der Grad der Behinderung ist und ob Merkzeichen zustehen.

Das Wichtigste in vier Sätzen

  • Der Grad der Behinderung heißt kurz GdB.
  • Der GdB ist keine Prozentzahl.
  • Ab GdB 50 besteht grundsätzlich eine Schwerbehinderung.
  • Entscheidend sind dauerhafte Auswirkungen auf das Leben, nicht nur Namen von Krankheiten.

Erster Schritt

Welcher Antrag passt zu meiner Situation?

Zum ersten Mal

Erstantrag

Dieser Antrag passt, wenn bei Ihnen noch nie ein GdB festgestellt wurde.

Den Erstantrag verstehen
Etwas hat sich verändert

Neufeststellung

Dieser Antrag passt, wenn neue Beeinträchtigungen hinzugekommen sind oder sich etwas wesentlich verschlechtert hat.

Die Neufeststellung verstehen
Nur die Karte läuft ab

Ausweis verlängern

Für eine reine Verlängerung ist normalerweise kein neuer Antrag auf Feststellung nötig. Fragen Sie die ausstellende Stelle.

Eine Beratungsstelle finden

Wichtig bei einer Neufeststellung: Die Behörde kann den gesamten aktuellen Zustand neu bewerten. Der GdB kann steigen, gleich bleiben oder sinken. Auch Merkzeichen können neu festgestellt werden oder entfallen.

Nicht nur Diagnosen

Was prüft die Behörde?

Die Behörde prüft Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Sie schaut darauf, wie sich körperliche, geistige oder seelische Gesundheitsprobleme auf die Teilhabe am Leben auswirken.

Nicht ausreichend„Ich habe eine Lungenerkrankung.“
Hilfreicher„Nach kurzer Strecke bekomme ich Atemnot. Ich muss stehen bleiben und kann Einkäufe nicht allein tragen.“

Die Behörde entscheidet nicht danach, welchen finanziellen Vorteil Sie sich wünschen. Sie prüft die gesundheitlichen Voraussetzungen für den GdB und für Merkzeichen.

Ein Wort ist unklar? Im Wörterbuch erklären wir die Fachwörter in kurzen Sätzen.

Schritt für Schritt

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. 1

    Antrag

    Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Behörde ein.

  2. 2

    Unterlagen

    Sie legen vorhandene Berichte bei oder erlauben der Behörde, Unterlagen anzufordern.

  3. 3

    Ärztliche Prüfung

    Die medizinischen Informationen werden nach einheitlichen Regeln bewertet.

  4. 4

    Entscheidung

    Die Behörde entscheidet über den Grad der Behinderung und mögliche Merkzeichen.

  5. 5

    Bescheid

    Sie erhalten die Entscheidung schriftlich. Prüfen Sie den Bescheid und die Begründung.

  6. 6

    Ausweis

    Ab einem festgestellten GdB von 50 wird grundsätzlich ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Sie helfen der Entscheidung, wenn die angegebenen Ärzte Ihre Einschränkungen kennen und aktuelle, aussagekräftige Unterlagen vorliegen. Es geht nicht darum, die Behörde zu überreden.

Vor dem Formular

Was sollte ich bereitlegen?

  • Liste der Erkrankungen und Beeinträchtigungen
  • Beispiele für Schwierigkeiten im Alltag
  • Name und Anschrift von Hausarzt und Fachärzten
  • Datum der letzten Behandlungen
  • Krankenhausberichte und Entlassungsberichte einer medizinischen Reha
  • Vorhandene Pflege-, Renten- oder andere Gutachten
  • Steuer-ID, falls die Daten an das Finanzamt übermittelt werden sollen
  • Vollmacht oder Betreuungsnachweis, wenn jemand für Sie handelt

Nach der Prüfung

Was kommt nach dem Antrag?

Sie erhalten einen Bescheid. Darin stehen der festgestellte GdB und mögliche Merkzeichen. Ab GdB 50 wird grundsätzlich ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, prüfen Sie zuerst die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, wie und bis wann ein Widerspruch möglich ist.

Diese Seite gibt allgemeine Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und verspricht keinen bestimmten GdB.

Offizielle Grundlagen

Die Grundregeln stehen vor allem im Sozialgesetzbuch und in den versorgungsmedizinischen Bewertungsregeln.

Stand der inhaltlichen Prüfung: August 2026.