Bevor Sie anfangen
Was beantrage ich eigentlich?
Umgangssprachlich heißt es oft: „Ich beantrage einen Behindertenausweis.“ Rechtlich wird zuerst geprüft, ob eine Behinderung vorliegt, wie hoch der Grad der Behinderung ist und ob Merkzeichen zustehen.
Das Wichtigste in vier Sätzen
- Der Grad der Behinderung heißt kurz GdB.
- Der GdB ist keine Prozentzahl.
- Ab GdB 50 besteht grundsätzlich eine Schwerbehinderung.
- Entscheidend sind dauerhafte Auswirkungen auf das Leben, nicht nur Namen von Krankheiten.
Erster Schritt
Welcher Antrag passt zu meiner Situation?
Erstantrag
Dieser Antrag passt, wenn bei Ihnen noch nie ein GdB festgestellt wurde.
Den Erstantrag verstehenNeufeststellung
Dieser Antrag passt, wenn neue Beeinträchtigungen hinzugekommen sind oder sich etwas wesentlich verschlechtert hat.
Die Neufeststellung verstehenAusweis verlängern
Für eine reine Verlängerung ist normalerweise kein neuer Antrag auf Feststellung nötig. Fragen Sie die ausstellende Stelle.
Eine Beratungsstelle findenWichtig bei einer Neufeststellung: Die Behörde kann den gesamten aktuellen Zustand neu bewerten. Der GdB kann steigen, gleich bleiben oder sinken. Auch Merkzeichen können neu festgestellt werden oder entfallen.
Nicht nur Diagnosen
Was prüft die Behörde?
Die Behörde prüft Beeinträchtigungen, die voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Sie schaut darauf, wie sich körperliche, geistige oder seelische Gesundheitsprobleme auf die Teilhabe am Leben auswirken.
Die Behörde entscheidet nicht danach, welchen finanziellen Vorteil Sie sich wünschen. Sie prüft die gesundheitlichen Voraussetzungen für den GdB und für Merkzeichen.
Ein Wort ist unklar? Im Wörterbuch erklären wir die Fachwörter in kurzen Sätzen.
Schritt für Schritt
Wie läuft das Verfahren ab?
- 1
Antrag
Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- 2
Unterlagen
Sie legen vorhandene Berichte bei oder erlauben der Behörde, Unterlagen anzufordern.
- 3
Ärztliche Prüfung
Die medizinischen Informationen werden nach einheitlichen Regeln bewertet.
- 4
Entscheidung
Die Behörde entscheidet über den Grad der Behinderung und mögliche Merkzeichen.
- 5
Bescheid
Sie erhalten die Entscheidung schriftlich. Prüfen Sie den Bescheid und die Begründung.
- 6
Ausweis
Ab einem festgestellten GdB von 50 wird grundsätzlich ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Sie helfen der Entscheidung, wenn die angegebenen Ärzte Ihre Einschränkungen kennen und aktuelle, aussagekräftige Unterlagen vorliegen. Es geht nicht darum, die Behörde zu überreden.
Vor dem Formular
Was sollte ich bereitlegen?
- Liste der Erkrankungen und Beeinträchtigungen
- Beispiele für Schwierigkeiten im Alltag
- Name und Anschrift von Hausarzt und Fachärzten
- Datum der letzten Behandlungen
- Krankenhausberichte und Entlassungsberichte einer medizinischen Reha
- Vorhandene Pflege-, Renten- oder andere Gutachten
- Steuer-ID, falls die Daten an das Finanzamt übermittelt werden sollen
- Vollmacht oder Betreuungsnachweis, wenn jemand für Sie handelt
Nach der Prüfung
Was kommt nach dem Antrag?
Sie erhalten einen Bescheid. Darin stehen der festgestellte GdB und mögliche Merkzeichen. Ab GdB 50 wird grundsätzlich ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, prüfen Sie zuerst die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, wie und bis wann ein Widerspruch möglich ist.
Diese Seite gibt allgemeine Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und verspricht keinen bestimmten GdB.
Offizielle Grundlagen
Die Grundregeln stehen vor allem im Sozialgesetzbuch und in den versorgungsmedizinischen Bewertungsregeln.
- § 152 SGB IX: Feststellung der Behinderung (öffnet in einem neuen Fenster)
- Versorgungsmedizin-Verordnung (öffnet in einem neuen Fenster)
Stand der inhaltlichen Prüfung: August 2026.