Mein Weg · Veränderung
Meine Situation hat sich wesentlich verändert.
Sie können eine erneute Prüfung beantragen, wenn eine Einschränkung deutlich und für längere Zeit stärker geworden ist. Das gilt auch, wenn eine neue Einschränkung hinzugekommen ist. Der Fachbegriff dafür ist Neufeststellung. Eine allgemeine jährliche Wartefrist gibt es nicht.
Ein Wort ist unklar? Im Wörterbuch erklären wir die Fachwörter in kurzen Sätzen.
Erster Antrag oder erneute Prüfung?
Der Erstantrag ist der erste Antrag. Gibt es schon einen Bescheid und hat sich etwas Wichtiges geändert, können Sie eine erneute Prüfung beantragen. Je nach Behörde heißt das Neufeststellungsantrag, Änderungsantrag oder Verschlimmerungsantrag.
Was hat sich wirklich verändert?
- Seit wann besteht die Veränderung?
- Welche Tätigkeit oder Teilhabe ist nun zusätzlich eingeschränkt?
- Welche neue Diagnose, Behandlung oder Versorgung gibt es?
- Ist die Veränderung voraussichtlich länger als sechs Monate bedeutsam?
- Welche Unterlagen gab es beim letzten Bescheid noch nicht?
Die Behörde prüft neu
Eine neue Prüfung führt nicht automatisch zu einem höheren Grad der Behinderung. Das Ergebnis kann höher, gleich oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch niedriger sein. Buchstaben im Ausweis können neu anerkannt werden oder wegfallen.
Wichtig: Vor einem Änderungsantrag kann unabhängige oder rechtliche Beratung sinnvoll sein. Das gilt besonders, wenn eine niedrigere Einstufung wichtige Folgen hätte.
Offizielle Grundlagen
Stand der inhaltlichen Prüfung: 21. August 2026.