Orientierung durch die Sozialgesetzbücher

Welche Bereiche des Sozialrechts sollte ich prüfen?

Nicht jede Unterstützung hängt am Schwerbehindertenausweis. Entscheidend ist zuerst Ihre Frage: Geht es um Arbeit, Pflege, Gesundheit, Rente, Teilhabe, Lebensunterhalt oder einen Bescheid?

SGB bedeutet Sozialgesetzbuch. Das ist eine Sammlung von Gesetzen zu sozialen Hilfen. Sie müssen nicht selbst wissen, welches Buch zuständig ist. Beginnen Sie mit Ihrer Frage und lassen Sie sich beraten.

Ein Wort ist unklar? Im Wörterbuch erklären wir die Fachwörter in kurzen Sätzen.

Fünf Begriffe, fünf verschiedene Prüfungen

GdBGrad der Behinderung: Auswirkungen aller dauerhaften Einschränkungen auf die Teilhabe.
PflegegradSelbstständigkeit und Hilfebedarf im Alltag.
ErwerbsminderungWie viele Stunden jemand aus gesundheitlichen Gründen noch arbeiten kann.
MdEMinderung der Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.
GdSGrad der Schädigungsfolgen nach einem gesetzlich erfassten schädigenden Ereignis.

Wichtig: Ein hoher GdB führt nicht automatisch zu Pflegegrad, Rente oder Geldleistung. Eine Anerkennung in einem System ersetzt nicht automatisch den Antrag in einem anderen.

Die Sozialgesetzbücher nach Ihrer Frage

Die Tabelle zeigt, welches Gesetz zu welcher Frage passen kann. Die römischen Zahlen gehören zu den Namen der einzelnen Bücher. Ein SGB XIII gibt es nicht. Es kann weitere Regeln für den persönlichen Einzelfall geben.

GesetzMeine FrageWas kann zu prüfen sein?Erste Anlaufstelle
SGB IWer erklärt mir meine Rechte und nimmt meinen Antrag an?Die zuständigen Stellen müssen über Rechte aufklären und zu ihren eigenen Hilfen beraten. Ein Antrag kann meist auch bei einer anderen Sozialbehörde oder der Gemeinde abgegeben werden. Er wird dann weitergeleitet.zuständige Sozialbehörde, Gemeinde oder Beratungsstelle
SGB IIBeziehe ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts?Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zusätzliches Geld für besondere notwendige Ausgaben geben. Das heißt Mehrbedarf. Der Grad der Behinderung allein reicht dafür nicht aus.Jobcenter
SGB IIIBrauche ich Unterstützung für Ausbildung oder Arbeit?Die Agentur für Arbeit kann Hilfen für Ausbildung und Arbeit prüfen. Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann auch eine Gleichstellung möglich sein. Sie kann helfen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu bekommen oder zu behalten.Agentur für Arbeit
SGB IVGeht es um Sozialversicherung oder Beiträge?Dieses Buch enthält gemeinsame Regeln für die Sozialversicherung. Meist klärt die zuständige Stelle, welche Regeln für Ihre Versicherung, Beiträge oder Arbeit gelten.zuständige Stelle der Sozialversicherung
SGB VKann ich bei Zuzahlungen entlastet werden?Die Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung kann sie unter weiteren Voraussetzungen ein Prozent betragen. Der GdB allein genügt nicht.gesetzliche Krankenkasse
SGB VIKann ich früher in Altersrente gehen?Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt unter anderem GdB 50 bei Rentenbeginn, 35 Versicherungsjahre und das maßgebende Alter voraus. Für Jahrgänge ab 1964 gilt: abschlagsfrei ab 65, vorzeitig ab 62 mit dauerhaften Abschlägen.Deutsche Rentenversicherung
SGB VIIFolgt meine Beeinträchtigung aus Arbeit oder Beruf?Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten prüft die gesetzliche Unfallversicherung eigene Leistungen. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE, ist nicht dasselbe wie der GdB.Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
SGB VIIIBraucht ein Kind oder Jugendlicher Hilfe wegen einer seelischen Behinderung?Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung können Unterstützung bekommen. Diese Hilfe heißt Eingliederungshilfe. Entscheidend sind die seelische Gesundheit und die Hindernisse im Alltag, nicht eine bestimmte GdB-Zahl.Jugendamt
SGB IXGeht es um Reha, Mitmachen im Alltag oder Rechte bei Schwerbehinderung?Hier stehen Regeln zu Reha, Assistenz, Grad der Behinderung, Ausweis, Buchstaben im Ausweis, Arbeit und kostenloser Fahrt im Nahverkehr. Ein Persönliches Budget ist Geld, mit dem bewilligte Hilfen selbst organisiert werden können. Jede Hilfe hat eigene Voraussetzungen.zuständige Stelle für Reha, Teilhabeberatung, Integrations- oder Inklusionsamt, Behörde für den GdB
SGB XWie muss die Behörde mit meinem Verfahren umgehen?Das Verfahrensrecht regelt unter anderem Anhörung, Akteneinsicht, Begründung von Bescheiden sowie die Überprüfung oder Änderung von Entscheidungen.Behörde, die den Bescheid erlassen hat
SGB XIBrauche ich regelmäßig Hilfe im Alltag oder bei der Selbstständigkeit?Dann kann ein Pflegegrad zu prüfen sein. Entscheidend sind Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten, die voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. GdB und Pflegegrad werden getrennt bewertet.Pflegekasse oder private Pflegeversicherung
SGB XIIReichen Einkommen und andere Leistungen nicht aus?Je nach persönlicher Lage können Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege relevant sein. Für blinde Menschen kennt § 72 SGB XII eine Blindenhilfe. Einkommen, Vermögen und der Vorrang anderer Leistungen müssen geprüft werden.Sozialamt
SGB XIVBeruht die Schädigung zum Beispiel auf einer Gewalttat?Das Soziale Entschädigungsrecht kann bei gesetzlich erfassten schädigenden Ereignissen eigene Leistungen vorsehen. Der Grad der Schädigungsfolgen, kurz GdS, ist ein anderes Bewertungssystem als der GdB.zuständige Behörde für Soziale Entschädigung

Hilfe für Gesundheit, Alltag oder Arbeit: nicht erst auf den Ausweis warten

Eine Rehabilitation, kurz Reha, soll helfen, möglichst selbstständig zu leben oder zu arbeiten. Solche Hilfen können auch ohne Schwerbehindertenausweis möglich sein. Dazu gehören zum Beispiel Behandlung, Hilfsmittel, Assistenz oder Unterstützung in der Schule und bei der Arbeit.

Die zuerst angesprochene Reha-Stelle prüft, ob sie zuständig ist. Falls nicht, muss sie den Antrag unter bestimmten Voraussetzungen weiterleiten. Ein Persönliches Budget ist keine zusätzliche Hilfe. Es ist Geld, mit dem bereits bewilligte Hilfen selbst organisiert werden können.

Arbeit: Rechte und Hilfen auseinanderhalten

Schwerbehinderung oder Gleichstellung können besondere Rechte und Hilfen eröffnen. Dazu gehören je nach Ausgangslage eine passende Gestaltung des Arbeitsplatzes, besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Unterstützung bei Arbeitssuche und beruflicher Rehabilitation.

Die Regeln unterscheiden sich deutlich: Gleichgestellte Menschen haben zum Beispiel keinen Anspruch auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte. Berufliche Reha kann dagegen auch ohne Schwerbehindertenausweis möglich sein.

Arbeit, Gleichstellung und berufliche Teilhabe Schritt für Schritt

Rente und Krankenversicherung: zwei häufige Missverständnisse

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist etwas anderes als die Erwerbsminderungsrente. Die erste hängt vor allem vom Alter, einem GdB von 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahren ab. Bei der Erwerbsminderungsrente wird geprüft, wie viele Stunden jemand aus gesundheitlichen Gründen noch arbeiten kann.

Die niedrigere Zuzahlungsgrenze folgt nicht automatisch aus dem Ausweis. Für die Ein-Prozent-Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung muss eine schwerwiegende chronische Erkrankung in Dauerbehandlung nachgewiesen werden; weitere Regeln können gelten.

Bescheid prüfen: Ihre Rechte im Verfahren

  1. 1
    Bescheid und den letzten Abschnitt lesen

    Am Ende steht, was Sie gegen die Entscheidung tun können. Dieser Abschnitt heißt Rechtsbehelfsbelehrung. Prüfen Sie dort Frist, Form und Adresse.

  2. 2
    Begründung und Unterlagen vergleichen

    Schriftliche Bescheide müssen die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe erkennen lassen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

  3. 3
    Akteneinsicht erwägen

    Sie kann helfen zu verstehen, welche Befunde und Bewertungen in die Entscheidung eingeflossen sind.

  4. 4
    Frist sichern

    Für den Widerspruch gilt in der Regel ein Monat nach Bekanntgabe. Maßgeblich ist immer die Belehrung im konkreten Bescheid.

  5. 5
    Individuelle Hilfe holen

    Bei rechtlicher Bewertung oder Vertretung sind Sozialverbände, zugelassene Rechtsberatung oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Sozialrecht passende Stellen.

Amtliche Grundlagen

Rechtsstand geprüft am 21. August 2026. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.