Mein Weg · Erstantrag

Ich stelle zum ersten Mal einen Antrag.

Sie beantragen zuerst, dass die Behörde Ihre Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) feststellt. Eine gute Vorbereitung zeigt, wie Erkrankungen und Einschränkungen Ihren Alltag dauerhaft beeinflussen.

Ein Wort ist unklar? Im Wörterbuch erklären wir die Fachwörter in kurzen Sätzen.

1. Was beantrage ich genau?

Im Alltag heißt es oft: „Ich beantrage einen Behindertenausweis.“ Zuerst prüft die Behörde aber drei Dinge: Liegt eine Behinderung vor? Wie hoch ist der Grad der Behinderung? Sind besondere Buchstaben im Ausweis möglich? Diese Buchstaben heißen Merkzeichen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann grundsätzlich ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

2. Welche Unterlagen helfen?

  • aktuelle Berichte von Fachärzten und aus dem Krankenhaus
  • Berichte aus einer Rehabilitation (Reha) und Entlassungsberichte
  • Befunde zum Verlauf, zur Behandlung und zu bleibenden Einschränkungen
  • Liste der behandelnden Praxen und Kliniken
  • andere Entscheidungen von Behörden, wenn sie für die Einschränkung wichtig sind

Wichtig: Nicht die Menge entscheidet. Wichtig ist, dass die Unterlagen verständlich zeigen, was Sie dauerhaft nicht mehr oder nur mit Mühe können.

3. Was sollte ich aus meinem Alltag schildern?

  • Was gelingt gar nicht, nur langsamer oder nur mit Hilfe?
  • Wie oft treten Beschwerden auf und wie lange halten sie an?
  • Welche Pausen, Hilfsmittel oder Begleitung brauchen Sie?
  • Was bleibt trotz Behandlung schwierig?
  • Wie beeinflussen sich mehrere Beeinträchtigungen gegenseitig?

4. Welche Rolle hat mein Arzt?

Ärztinnen und Ärzte entscheiden nicht über den Grad der Behinderung. Ihre Berichte sind trotzdem wichtig. Diagnose, Verlauf, messbare oder ärztlich festgestellte Befunde, Behandlung und Einschränkungen im Alltag sollten zusammenpassen.

Wichtig: Sagen Sie frühzeitig, dass Sie einen Antrag planen. So können fehlende Unterlagen oder unklare Verläufe rechtzeitig geklärt werden.

5. Nach dem Absenden

  • vollständige Kopie behalten
  • Eingangsdatum notieren
  • Nachfragen der Behörde fristgerecht beantworten
  • neue wichtige Befunde nachreichen
  • Bescheid und Umschlag aufbewahren

Offizielle Grundlagen

Stand der inhaltlichen Prüfung: 21. August 2026.