Nicht allein durch das Verfahren
Wer hilft mir bei meiner Frage?
Nicht jede Stelle bietet dasselbe. Manche erklären und orientieren, andere dürfen rechtlich beraten oder Sie im Verfahren vertreten.
Orientierung
Kostenlose Teilhabeberatung (EUTB)
EUTB bedeutet Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Sie berät kostenlos zu Reha, Behinderung und Mitmachen im Alltag – auch Angehörige.
EUTB in der Nähe finden (öffnet in einem neuen Fenster)Die EUTB vertritt Sie nicht rechtlich im Widerspruch oder vor Gericht.
Formular und Verfahren
Zuständige Behörde
Sie erklärt das eigene Formular, nimmt den Antrag entgegen und kann zum Bearbeitungsstand Auskunft geben.
Zuständige Stelle findenSie entscheidet über den Antrag und ist keine unabhängige Interessenvertretung.
Unterstützung im Verfahren
Sozialverbände
VdK, SoVD und andere Verbände bieten abhängig von Verband, Mitgliedschaft und Landesregelung Beratung oder Vertretung an.
Kosten, Wartezeiten und Leistungsumfang vorher erfragen.
Persönliche Rechtsberatung
Anwältin oder Anwalt für Sozialrecht
Bei Fristablauf, schwierigen Bewertungen, möglicher Herabsetzung oder Klage kann anwaltliche Beratung sinnvoll sein.
Beratungshilfe prüfen (öffnet in einem neuen Fenster)Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe in Betracht kommen.
Arbeitsplatz
Schwerbehindertenvertretung und Integrationsfachdienst
Sie können bei Fragen zu Arbeitsplatz, Gleichstellung, Anpassungen und betrieblicher Teilhabe unterstützen.
Arbeit und berufliche Teilhabe verstehenFür individuelle arbeitsrechtliche Streitfragen kann zusätzliche Rechtsberatung nötig sein.
Gericht
Sozialgericht und Prozesskostenhilfe
Nach einem Widerspruchsbescheid kann eine Klage zu prüfen sein. Rechtsantragstellen erklären die Aufnahme von Anträgen, leisten aber keine persönliche Rechtsberatung.
Frist im Widerspruchsbescheid unbedingt beachten.