Mobilität
Darf ich auf einem Behindertenparkplatz parken?
Der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht. Für einen Parkplatz mit Rollstuhlsymbol brauchen Sie grundsätzlich den blauen EU-Parkausweis.
In der Europäischen Union
Blauer Parkausweis
Er kann besonders bei den Buchstaben aG für außergewöhnliche Gehbehinderung oder Bl für Blindheit beantragt werden. Es gibt weitere genau geregelte Fälle.
Damit dürfen berechtigte Personen Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol nutzen.Deutschlandweit
Orangefarbener Parkausweis
Er ermöglicht bestimmten Gruppen Parkerleichterungen, wenn die besonderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundsätzlich berechtigt er nicht zum Parken auf Plätzen mit Rollstuhlsymbol. Örtliche Sonderregeln müssen gesondert geprüft werden.Wo gilt welcher Parkausweis?
Was ist häufig missverständlich?
Umgangssprachlich heißt es manchmal „blauer Parkschein“. Gemeint ist der blaue EU-Parkausweis.
- Das Merkzeichen G allein berechtigt nicht zum blauen Parkausweis.
- Ein Schwerbehindertenausweis im Auto ersetzt den Parkausweis nicht.
- Der orangefarbene Ausweis ist kein „kleiner blauer Parkausweis“.
- Regionale Sonderregeln gelten nicht automatisch in ganz Deutschland.
- Im Ausland gelten die Regeln des besuchten Landes – nicht automatisch die deutschen Parkerleichterungen.
- Die genaue Beschilderung und zulässige Parkdauer müssen beachtet werden.
Wer kann den orangefarbenen Ausweis erhalten?
Die Voraussetzungen sind genau geregelt. Wichtig können der Grad der Behinderung und bestimmte Buchstaben im Ausweis sein. Dabei geht es zum Beispiel um starke Einschränkungen der Beine, des Herzens oder der Atmung. Auch Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, ein künstlicher Darmausgang oder eine künstliche Harnableitung können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Wichtig: Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag. Diese Seite kann nicht prüfen, ob eine Person den Ausweis sicher erhält.
Wo wird der Parkausweis beantragt?
Je nach Wohnort ist meist die Straßenverkehrsbehörde, Gemeinde, Stadt oder der Landkreis zuständig. Der Parkausweis ist personengebunden, ein eigener Antrag und nicht automatisch Teil des Schwerbehindertenausweises. Er darf nur genutzt werden, wenn die berechtigte Person selbst fährt oder befördert wird.
Was gilt im europäischen Ausland?
Der blaue Parkausweis wird nach dem europäischen Modell anerkannt. Die konkreten Rechte unterscheiden sich jedoch: Gebühren, Parkdauer, Halteverbote und reservierte Flächen können anders geregelt sein. Prüfen Sie die Länderregeln vor jeder Reise.
Offizielle Informationen
- Bundesportal: Blauer Parkausweis (öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesportal: Orangefarbener Parkausweis (öffnet in einem neuen Fenster)
Stand der Prüfung: 21. August 2026.