Rechte und Hilfen

Was bedeutet mein Grad der Behinderung finanziell und steuerlich?

Der Grad der Behinderung (GdB) führt nicht automatisch zu einer monatlichen Zahlung. Er kann aber bei der Steuer helfen. Zusammen mit bestimmten Buchstaben im Ausweis kann er weitere Rechte ermöglichen.

Ein Wort ist unklar? Im Wörterbuch erklären wir die Fachwörter in kurzen Sätzen.

Behinderten-Pauschbetrag pro Jahr

Ein Pauschbetrag ist ein fester Betrag bei der Steuer. Für die damit abgedeckten Kosten müssen Sie keine einzelnen Rechnungen sammeln. Der Betrag wird nicht in gleicher Höhe ausgezahlt.

GdB mindestensPauschbetrag
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €

Zusatzregel: Für hilflose, blinde und taubblinde Menschen nennt das Gesetz einen Pauschbetrag von 7.400 Euro. Er wird nicht zusätzlich zum anderen Behinderten-Pauschbetrag gewährt.

Praktisch erklärt

Steuererklärung Schritt für Schritt

Wo wird der Pauschbetrag eingetragen? Welche Nachweise brauchen Sie? Was gilt für Pflege, Kinder und rückwirkende Feststellungen?

Zur Anleitung

Fahrten wegen der Behinderung

Ein fester Betrag von 900 Euro kann bei GdB 80 oder bei GdB 70 mit dem Buchstaben G möglich sein. Bei aG, Bl, TBl oder H nennt das Gesetz 4.500 Euro. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag bei besonderen privaten Kosten. Er wird nicht automatisch ausgezahlt.

Steuer für das Auto: vollständig oder zur Hälfte?

  • Mit H, Bl oder aG kann eine vollständige Befreiung für ein Fahrzeug beantragt werden.
  • Mit G oder Gl und dem orangefarbenen Aufdruck im Ausweis kann eine Ermäßigung um 50 Prozent beantragt werden.
  • Bei G oder Gl muss meist gewählt werden: weniger Steuer für das Auto oder eine Wertmarke für kostenlose Fahrten im Nahverkehr.

Das Fahrzeug muss für die berechtigte Person genutzt werden. Antrag und Einzelheiten klärt der Zoll.

Rundfunkbeitrag: RF bedeutet weniger zahlen, nicht gar nichts

Viele Menschen sagen noch „GEZ-Gebühr“. Heute heißt sie Rundfunkbeitrag. Mit dem Buchstaben RF kann auf Antrag eine Ermäßigung auf ein Drittel möglich sein. Der Beitragsservice nennt derzeit 6,12 Euro monatlich.

Eine vollständige Befreiung kann zum Beispiel bei bestimmten Sozialleistungen oder Taubblindheit möglich sein. Sie wird nicht automatisch gewährt.

Merksatz: RF = ermäßigter Beitrag. Taubblindheit oder bestimmte Sozialleistungen = mögliche Befreiung. Immer extra beantragen und einen Nachweis beilegen.

Weitere mögliche finanzielle Folgen

  • Leistungen wie Blindengeld oder Gehörlosengeld nach Landesrecht
  • kommunale Sozial- oder Teilhabepässe
  • häufige, aber freiwillige Eintrittsermäßigungen
  • besondere arbeitsrechtliche Rechte ab Schwerbehinderung

Wichtig: Einkommen, Merkzeichen, weitere Nachweise und persönliche Umstände können entscheidend sein. Lassen Sie steuerliche Einzelfragen vom Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung prüfen.

Offizielle Grundlagen

Beträge geprüft am 21. August 2026.