Buchstaben im Ausweis
Welcher Buchstabe im Ausweis bedeutet was?
Die Buchstaben im Schwerbehindertenausweis heißen Merkzeichen. Sie zeigen besondere gesundheitliche Voraussetzungen. Dadurch können bestimmte Rechte und Hilfen möglich sein. Vieles muss trotzdem extra beantragt werden.
Ein Wort ist unklar? Im Wörterbuch erklären wir die Fachwörter in kurzen Sätzen.
G und aG
G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. aG steht für eine außergewöhnliche Gehbehinderung und hat deutlich engere Voraussetzungen. aG kann eine Grundlage für den blauen EU-Parkausweis sein; G allein reicht dafür nicht.
B – Begleitperson
Der Buchstabe B zeigt, dass eine Begleitperson mitgenommen werden darf. In öffentlichen Verkehrsmitteln fährt diese Begleitperson im Nah- und Fernverkehr grundsätzlich kostenlos mit. Sie braucht keine eigene Wertmarke.
Wichtig: Der Buchstabe B führt nicht automatisch zu einer Geldzahlung. Schwimmbäder, Museen, Kinos oder Veranstaltungen lassen Begleitpersonen oft kostenlos ein. Eine einheitliche Regel für ganz Deutschland gibt es dafür nicht. Fragen Sie nach den Bedingungen.
H
H bedeutet hilflos. Gemeint ist ein dauerhaft erheblicher Hilfebedarf bei häufig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens. Das Merkzeichen kann für Mobilität und steuerliche Regelungen bedeutsam sein.
Bl, Gl und TBl
- Bl: blind
- Gl: gehörlos
- TBl: taubblind unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Wichtig: TBl führt nicht automatisch zu allen Nachteilsausgleichen von Bl und Gl. Diese Merkzeichen werden bei erfüllten Voraussetzungen zusätzlich eingetragen.
RF und 1. Kl.
- RF: gesundheitliche Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags; die Ermäßigung muss beim Beitragsservice beantragt werden
- 1. Kl.: tariflich festgelegte Voraussetzungen für die Nutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse
Offizielle Grundlagen
Stand der inhaltlichen Prüfung: 21. August 2026.