Der Gesamtüberblick
Was bedeutet mein Ausweis ganz konkret?
Nachteilsausgleiche sind Rechte und Hilfen. Sie sollen Nachteile durch eine Behinderung kleiner machen. Der Ausweis weist den Grad der Behinderung und besondere Buchstaben nach. Viele Hilfen müssen Sie trotzdem extra beantragen oder vor Ort erfragen.
Ein Wort ist unklar? Im Wörterbuch erklären wir die Fachwörter in kurzen Sätzen.
Gesetzlicher Anspruch
Zum Beispiel Zusatzurlaub, steuerliche Pauschbeträge oder bestimmte Beförderungsrechte.
Zusätzlicher Antrag
Zum Beispiel Wertmarke, Kfz-Steuervergünstigung, Rundfunkermäßigung oder Parkausweis.
Freiwillige Ermäßigung
Zum Beispiel im Schwimmbad, Museum, Kino oder Zoo. Das entscheidet der jeweilige Anbieter.
Was können die Buchstaben im Ausweis bewirken?
Diese Buchstaben heißen Merkzeichen. Die Tabelle nennt typische Regeln, die in ganz Deutschland gelten. Oft gibt es weitere Voraussetzungen und einen zusätzlichen Antrag.
| Buchstabe | Bedeutung | Mögliche Rechte und Hilfen |
|---|---|---|
| B | Begleitperson | Eine Begleitperson fährt in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr grundsätzlich kostenlos mit. Sie braucht keine eigene Wertmarke. Ob die Person mit Behinderung selbst kostenlos fährt, hängt von weiteren Voraussetzungen und der Wertmarke ab. Bei Freizeitangeboten ist freier Eintritt für die Begleitperson häufig, aber nicht überall vorgeschrieben. |
| G | Erheblich gehbehindert | Freifahrt im Nahverkehr mit Beiblatt und gültiger Wertmarke oder alternativ 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung. Bei GdB 70 mit G kann außerdem die steuerliche Fahrtkostenpauschale von 900 Euro in Betracht kommen. |
| aG | Außergewöhnlich gehbehindert | Grundlage für den blauen EU-Parkausweis, vollständige Kfz-Steuerbefreiung sowie mögliche Freifahrt mit Wertmarke. Steuerliche Fahrtkostenpauschale: 4.500 Euro. |
| H | Hilflos | Kostenlose Wertmarke, vollständige Kfz-Steuerbefreiung, erhöhter Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro und mögliche Fahrtkostenpauschale von 4.500 Euro. |
| Bl | Blind | Blauer EU-Parkausweis, kostenlose Wertmarke, vollständige Kfz-Steuerbefreiung, erhöhter Pauschbetrag und mögliche Fahrtkostenpauschale. Landesblindengeld muss gesondert geprüft werden. |
| Gl | Gehörlos | Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke oder alternativ 50 Prozent Kfz-Steuerermäßigung. Mögliche Landesleistungen sind regional unterschiedlich. |
| RF | Rundfunkbeitrag | Auf Antrag Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags. RF bedeutet keine vollständige Befreiung. |
| TBl | Taubblind | Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag und der erhöhte steuerliche Pauschbetrag können möglich sein. Andere Nachteilsausgleiche von Bl oder Gl folgen nicht automatisch. |
| 1. Kl. | Erste Wagenklasse | Nutzung der ersten Wagenklasse mit Fahrausweis der zweiten Wagenklasse, soweit die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. |
Nicht automatisch: Ein Buchstabe im Ausweis genügt oft nicht. Ein Beiblatt ist ein zusätzliches Blatt zum Ausweis. Darauf kann eine Wertmarke für kostenlose Fahrten stehen. Prüfen Sie, ob Sie ein solches Blatt, einen weiteren Ausweis oder einen extra Antrag brauchen.
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Offizielle Grundlagen
- § 228 SGB IX – Unentgeltliche Beförderung (öffnet in einem neuen Fenster)
- § 33b EStG – Behinderten-Pauschbetrag (öffnet in einem neuen Fenster)
- Beitragsservice – Menschen mit Behinderung (öffnet in einem neuen Fenster)
- Zoll – Kfz-Steuervergünstigungen (öffnet in einem neuen Fenster)
Stand der Prüfung: 21. August 2026.