Teilhabe im Alltag
Darf ich nach einer Ermäßigung fragen?
Ja. Sie müssen sich nicht dafür schämen. Viele Schwimmbäder, Museen, Kinos, Theater und andere Einrichtungen bieten Ermäßigungen oder freien Eintritt für eine Begleitperson an.
Wichtig zu unterscheiden
Häufig angeboten bedeutet nicht automatisch Rechtsanspruch.
Es gibt keine einheitliche Eintrittsregel für ganz Deutschland. Der Betreiber oder Veranstalter legt Preis und Bedingungen fest. Manche Angebote gelten erst ab einem Grad der Behinderung von 50. Andere gelten nur mit bestimmten Buchstaben im Ausweis.
Schwimmbad und Therme
Nach Ermäßigung, der nötigen Höhe des Grades der Behinderung, einer kostenlosen Begleitperson, barrierefreier Umkleide und Hilfsmitteln fragen.
Museum und Ausstellung
Ermäßigten Eintritt, freien Eintritt für die Begleitperson, barrierefreien Zugang sowie ruhige Besuchszeiten prüfen.
Kino und Theater
Nach Ermäßigung, Begleitkarte, Rollstuhlplatz, Audiodeskription, Untertiteln und frühzeitiger Platzbuchung fragen.
Zoo, Freizeitpark und Sport
Tarife unterscheiden sich stark. Vorher Eintrittsregeln, Begleitperson und Barrierefreiheit des Angebots prüfen.
Stadt, Gemeinde und Bibliothek
Kommunale Einrichtungen können eigene Ermäßigungen, Sozialpässe oder kostenlose Angebote vorsehen.
Veranstaltung und Konzert
Barrierefreie Plätze und Begleitkarten werden häufig über eine besondere Buchungsstelle vergeben.
Einfach fragen
Ein möglicher Satz an der Kasse
„Ich habe einen Schwerbehindertenausweis. Gibt es bei Ihnen eine Ermäßigung? In meinem Ausweis steht der Buchstabe B für Begleitung. Ist der Eintritt für meine Begleitperson frei?“
Vor dem Besuch kurz prüfen
- Muss der Ausweis im Original gezeigt werden?
- Ist eine bestimmte Höhe des Grades der Behinderung nötig?
- Ist mit dem Buchstaben B die Begleitperson frei oder ermäßigt?
- Muss ein barrierefreier Platz telefonisch gebucht werden?
- Gibt es Zeitfenster, Hilfsmittel oder Unterstützung vor Ort?
- Gibt es zusätzlich einen Sozial- oder Teilhabepass der Stadt oder Gemeinde?
Öffentliche Einrichtung ist nicht gleich kostenloser Eintritt
Barrierefreier Zugang und Schutz vor Benachteiligung sind etwas anderes als ein ermäßigter Eintrittspreis. Auch eine öffentliche Einrichtung kann für die Preisermäßigung eigene Regeln haben.
Einordnung
- gesund.bund.de – Rechte bei Schwerbehinderung (öffnet in einem neuen Fenster)
- BMAS – Leistungen zur Teilhabe (öffnet in einem neuen Fenster)
Lokale Tarife müssen immer direkt beim jeweiligen Angebot geprüft werden.