Einfach erklärt
Was bedeutet dieses Wort?
Die wichtigsten Begriffe rund um den Grad der Behinderung, den Ausweis und den Antrag. Kurz und ohne unnötige Amtssprache.
- Akteneinsicht
- Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die Unterlagen der Behörde lesen. So können Sie sehen, welche Informationen für die Entscheidung wichtig waren.
- Amtlicher Nachweis
- Ein offizieller Beleg von einer Behörde. Das kann zum Beispiel ein Bescheid oder der Schwerbehindertenausweis sein.
- Außergewöhnliche Belastungen
- Besondere private Kosten, zum Beispiel wegen Krankheit oder Behinderung. Unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt das Finanzamt diese Kosten.
- Beiblatt
- Ein zusätzliches Blatt zum Schwerbehindertenausweis. Darauf kann eine Wertmarke stehen. Sie kann zum Beispiel für kostenlose Fahrten im Nahverkehr nötig sein.
- Bescheid
- Die schriftliche Entscheidung einer Behörde. Darin stehen das Ergebnis und die Gründe. Am Ende steht meistens, was Sie gegen die Entscheidung tun können.
- Einspruch
- Ein allgemeines Wort für Einwände. Im GdB-Verfahren heißt der förmliche Rechtsbehelf gegen den Bescheid normalerweise Widerspruch.
- Eingliederungshilfe
- Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Sie soll helfen, selbstbestimmt zu leben und in Schule, Arbeit oder Freizeit mitzumachen.
- Erstantrag
- Der erste Antrag. Die Behörde prüft damit die Behinderung, den Grad der Behinderung und mögliche Buchstaben im Ausweis.
- Erwerbsminderung
- Die gesundheitlich bedingte Einschränkung, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Sie wird nach anderen Regeln bewertet als der Grad der Behinderung.
- Feststellungsbehörde
- Die Behörde, die den Grad der Behinderung und die Buchstaben im Ausweis prüft. Ihr Name ist je nach Bundesland verschieden.
- Feststellungsverfahren
- Das Verfahren bei der Behörde. Sie prüft die Behinderung, den Grad der Behinderung und mögliche Buchstaben im Ausweis.
- Funktionsbeeinträchtigung
- Eine länger dauernde Einschränkung. Sie beschreibt, was der Körper, die Psyche oder ein Sinnesorgan nicht mehr oder nur mit Mühe kann.
- GdB
- Grad der Behinderung. Eine Zahl in Zehnerschritten von 20 bis 100. Sie ist keine Prozentzahl.
- GdS
- Grad der Schädigungsfolgen. Diese Zahl gehört zum Sozialen Entschädigungsrecht. Sie ist nicht dasselbe wie der Grad der Behinderung.
- Gleichstellung
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können besondere Rechte im Arbeitsleben bekommen. Dafür müssen sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.
- Merkzeichen
- Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, die besondere gesundheitliche Voraussetzungen nachweisen.
- MdE
- Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese Zahl wird bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten genutzt. Sie ist nicht dasselbe wie der Grad der Behinderung.
- Nachteilsausgleich
- Ein Recht oder eine Hilfe, die Nachteile durch eine Behinderung kleiner machen soll. Beispiele sind Zusatzurlaub oder Hilfen bei der Mobilität.
- Neufeststellung
- Erneute Prüfung, wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich und länger anhaltend verändert haben.
- Pauschbetrag
- Ein fester Betrag bei der Steuer. Für die damit abgedeckten Kosten müssen Sie keine einzelnen Rechnungen sammeln.
- Persönliches Budget
- Geld, mit dem eine bewilligte Hilfe selbst organisiert und bezahlt werden kann. Es ist keine zusätzliche Leistung.
- Pflegegrad
- Eine Zahl von 1 bis 5. Sie beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Der Pflegegrad wird getrennt vom Grad der Behinderung geprüft.
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Der Abschnitt am Ende eines Bescheids. Dort steht, was Sie gegen die Entscheidung tun können, welche Frist gilt und an welche Stelle Sie schreiben müssen.
- Rehabilitation oder Reha
- Behandlung und Unterstützung nach Krankheit, Unfall oder bei Behinderung. Reha soll helfen, wieder möglichst selbstständig zu leben oder zu arbeiten.
- Reha-Träger
- Die zuständige Stelle für eine Reha oder Hilfe zur Teilhabe. Das kann zum Beispiel die Krankenkasse, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit sein.
- Schwerbehinderung
- Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt ein Mensch grundsätzlich als schwerbehindert. Der Ausweis dient als Nachweis.
- Sozialgericht
- Das Gericht, das unter anderem über Streitigkeiten nach einem erfolglosen Widerspruch im Schwerbehindertenrecht entscheiden kann.
- Teilhabe
- Dabei sein und mitmachen können. Zum Beispiel in der Schule, bei der Arbeit, in der Freizeit oder in der Gesellschaft.
- Versorgungsamt
- Eine verbreitete Bezeichnung für die Behörde, die den Grad der Behinderung prüft. Je nach Bundesland kann sie anders heißen.
- Wertmarke
- Ein Nachweis auf dem Beiblatt zum Ausweis. Mit ihr können berechtigte Menschen öffentliche Verkehrsmittel im Nahverkehr kostenlos nutzen.
- Widerspruch
- Eine Bitte an die Behörde, ihren Bescheid noch einmal zu prüfen. Frist, Form und Adresse stehen am Ende des Bescheids.
- Zumutbare Belastung
- Ein Eigenanteil bei bestimmten Kosten in der Steuererklärung. Das Finanzamt berechnet ihn nach Einkommen und persönlicher Situation.
Fehlt ein Begriff? Schreiben Sie uns den Begriff. Bitte senden Sie dabei keine persönlichen Unterlagen oder Gesundheitsdaten. Die Kontaktadresse finden Sie auf der Kontaktseite.